Zweck des Vereins (§ 2 der Satzung) ist die Förderung von Kunst und Kultur sowie die Förderung der Heimatpflege und Heimatkunde.
Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch Maßnahmen zur Verbesserung der Lebens- und Wohnqualität in Wichlinghausen z.B.
• Durchführung gemeinschaftlicher Aktionen in und für Wichlinghausen
• Anbindung und Zusammenarbeit mit Politik, Verwaltung und Bürgern,
• Informationen (aller) Bürger per Brief, Infoständen, Broschüren, Beratung, Internet und öffentlichen Veranstaltungen.